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Jetzt ist sie mit der Ausweisung von Sperrbezirken im Stadtgebiet gescheitert — vorerst. Denn die Stadtverwaltung will zunächst einmal juristisch prüfen, wie sie ihr Ziel doch noch erreichen kann.
Für die Behörde der Messestadt am Bodensee geht es nach ihrer Darstellung darum, das wachsende Interesse an der Ansiedlung von Prostitutionsbetrieben in dafür ausgewiesene Gebiete zu lenken. Geklagt hatten vier Prostituierte, die in gemieteten Appartements des City Tower, eines Hochhauses in der Innenstadt, ihrer Arbeit nachgehen. Sie führten vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Normenkontrollklage gegen die vom Regierungspräsidium Tübingen verfügte Sperrbezirksverordnung vom Juni Darin war ein Verbot der Prostitution im Stadtgebiet verfügt worden.
Es galt allerdings ein Bestandsschutz für die bestehenden Bordelle; Damen, die sich neu ansiedeln wollen, sollten in sogenannte Toleranzzonen ausweichen, die sich in Gewerbegebieten befinden. Die Frauen klagten gegen die Verordnung und argumentierten, in den ausgewiesenen Gebieten sei das Raumangebot zu knapp.
Die Mannheimer Richter sahen zwar kein Problem darin, die Innenstadt — wie auch in anderen Kommunen geschehen — zum Sperrgebiet zu erklären. So finden sich in den Gewerbegebieten unter anderem eine Schule und eine Disco, Orte also, in denen Jugendliche verkehren, die wiederum schutzbedürftig sind.
Die Behörden können aber bestimmte Teile der Gemeinde aus Gründen des Jugendschutzes oder des öffentlichen Anstands davon ausnehmen. Das haben andere Kommunen schon vor vielen Jahren gemacht. Für die Stadt Konstanz und ihre 83 Einwohner gilt beispielsweise die Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zum Verbot der Prostitution unter anderem im innerstädtischen Bezirk sowie in den Ortsteilen.